Fehlanwendung
Bei Fehlanwendung erlischt die Gewährleistungspflicht der Resch-Ka-Tec GmbH. Der Betreiber trägt dann die alleinige Verantwortung.
Eine vorhersehbare Fehlanwendung liegt vor wenn:
das Anbaugerät nicht betriebsfertig ist oder ohne Zustimmung von Resch-Ka-Tec GmbH abgeändert wurde
das Anbaugerät mit defekten oder nicht normgerechten Ersatzteilen oder Anschlüssen betrieben wird
Arbeiten am Anbaugerät ohne Genehmigung und ausreichende Absicherung erfolgen
das Anbaugerät zum Transport oder zum Anheben von Personen verwendet wird
das Anbaugerät in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt wird
das Anbaugerät bei extremen Temperaturen (extremer Hitze oder Kälte) eingesetzt wird (siehe Umgebungsbedingungen)
der Verschleißteilwechsel nicht erfolgt oder die Wartungsintervalle nicht eingehalten werden (siehe Wartungsplan)
die Lastaufnahmepunkte zum Transport des Anbaugeräts als Lasthaken benutzt werden
das Anbaugerät als Hammer oder Schlagwerkzeug verwendet wird
für den Lasthaken ein ungeeignetes Lastaufnahmemittel verwendet wird