Kombischaufel

Betreiberpflichten

Das Anbaugerät wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.

Der Betreiber muss

  • neben den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung die für den Einsatzbereich des Anbaugeräts gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvorschriften einhalten.

  • sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort ergeben. Diese muss der Betreiber in Form von Betriebsanweisungen für den Betrieb der Maschine umsetzen.

  • während der gesamten Einsatzzeit des Anbaugeräts prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese, falls erforderlich, anpassen.