Trapezlöffel

Fehlanwendung

Bei Fehlanwendung erlischt die Gewährleistungspflicht der Resch-Ka-Tec GmbH. Der Betreiber trägt dann die alleinige Verantwortung.

Eine vorhersehbare Fehlanwendung liegt vor wenn:

  • das Anbaugerät nicht betriebsfertig ist oder ohne Zustimmung von Resch-Ka-Tec GmbH abgeändert wurde

  • das Anbaugerät mit defekten oder nicht normgerechten Ersatzteilen oder Anschlüssen betrieben wird

  • Arbeiten am Anbaugerät ohne Genehmigung und ausreichende Absicherung erfolgen

  • das Anbaugerät zum Transport oder zum Anheben von Personen verwendet wird

  • das Anbaugerät in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt wird

  • das Anbaugerät bei extremen Temperaturen (extremer Hitze oder Kälte) eingesetzt wird (siehe Umgebungsbedingungen)

  • der Verschleißteilwechsel nicht erfolgt oder die Wartungsintervalle nicht eingehalten werden (siehe Wartungsplan)

  • die Lastaufnahmepunkte zum Transport des Anbaugeräts als Lasthaken benutzt werden

  • das Anbaugerät als Hammer oder Schlagwerkzeug verwendet wird

  • für den Lasthaken ein ungeeignetes Lastaufnahmemittel verwendet wird